Din Norm

Prosecurus steht für sichere & zertifizierte Aktenvernichtung und Akteneinlagerung. Wir sorgen für ein effizientes Datenmanagement mit größtmöglicher Datensicherheit und optimalem Datenschutz - Rufen Sie uns an und lassen Sie von uns umfassend berate

DIN 66399

Seit 2012 gilt die DIN-Norm 66399 zur Datenträgervernichtung. Im Rahmen dieser DIN-Norm wurden Schutzklassen und Sicherheitsstufen neu bestimmt, die eine sichere Vernichtung von Datenträgern garantieren sollen. Sie unterstützt Unternehmen zudem dabei, ihre Geschäftsabläufe effektiv und kostengünstig zu gestalten. Unternehmen werden auf der Grundlage der DIN 66399 erstmals konkrete technische und organisatorische Maßnahmen an die Hand gegeben, mit denen sie die Datenträger im Sinne des Datenschutzes sicher vernichten können.

Die DIN 66399 besteht aus drei Teilen (DIN 66399-1, DIN 66399-2 und DIN-SPEC 66399-3) und löste die alte DIN 32757 ab, die insbesondere für Hersteller von Kleingeräten zur Vernichtung von Datenträgern galt. Die DIN 66399 ist nun umfassender aufgestellt und hilft dabei, Schutzklassen und Sicherheitsstufen zu identifizieren. Je nach Schutzklasse wird dabei eine passende Sicherheitsstufe ausgewählt.

 

 

Jeder Schutzklasse können unterschiedliche Sicherheitsstufen zugeordnet werden. Dabei sind folgende Kombinationen möglich:

Datenträger mit Schutzklasse 1: Zuordnung zu den Sicherheitsstufen 1, 2 und 3 (Ausnahme für personenbezogene Daten: hier ist nur Sicherheitsstufe 3 erlaubt)

Datenträger mit Schutzklasse 2: Zuordnung zu den Sicherheitsstufen 3, 4 und 5

Datenträger mit Schutzklasse 3: Zuordnung zu den Sicherheitsstufe 4, 5, 6 und 7

Die Schutzklassen


Schutzklasse 1: normaler Bedarf für interne Daten

Die Schutzklasse 1 gilt für interne Daten wie Produktlisten, Adresslisten oder Daten von Lieferanten. Hier muss insbesondere der Schutz personenbezogenen Daten gewährleistet sein, damit dem Betroffenen kein Schaden für seine Postion und seine wirtschaftlichen Verhältnisse zugefügt wird.

Schutzklasse 2: hoher Bedarf für vertrauliche Daten

Die Schutzklasse 2 gilt für vertrauliche Daten wie Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bilanzen oder Jahresabschlüsse. Werden diese nicht ordnungsgemäß vernichtet, besteht die Gefahr, dass der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinen wirtschaftlichen Verhältnissen einen Schaden erleidet.

Schutzklasse 3: sehr hoher Bedarf für streng geheime Daten

Die Schutzklasse 3 gilt für besonders geheime Daten, bei denen der Schutz personenbezogener Daten in jedem Fall gewährleistet sein muss, da sonst eine Gefahr für Leib und Leben oder die Freiheit des Betroffenen bestehen kann. Hierzu gehören zum Beispiel Dokumente aus Zeugenschutzprogrammen oder streng geheime Unterlagen von Bundes- und Landesbehörden, von Unternehmen oder aus der Forschung.

Die Sicherheitsstufen

 

Sicherheitsstufe 1: Allgemeine Daten, die einfach reproduziert werden können.

Sicherheitsstufe 2: Interne Daten, deren Reproduktion mit besonderem Aufwand verbunden ist.

Sicherheitsstufe 3: Sensible Daten, deren Reproduktion mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Sicherheitsstufe 4: Besonders sensible Daten, die nur mit außergewöhnlichem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Sicherheitsstufe 5: Daten, die geheim gehalten werden sollen und deren Reproduktion nur mit zweifelhaften Methoden möglich ist.

Sicherheitsstufe 6: Geheime Hochsicherheitsdaten, deren Reproduktion technisch nicht möglich ist.

Sicherheitsstufe 7: Top-Secret-Hochsicherheitsdaten, deren Reproduktion nicht möglich ist.

Zuordnung der Sicherheitsstufen zu den jeweiligen Schutzklassen

 

Kürzel für Datenträger

 

Die DIN 66399 umfasst zudem für jede Datenträgerart ein festgelegtes Kürzel, was stets vor die Sicherheitsstufe gesetzt werden muss.

= Darstellung von Informationen in Originalgröße (Filme, Papiere, andere Druckerzeugnisse)

= Darstellung von Informationen ist verkleinert (Filme, Mikrofilme, Folien)

= Darstellung von Informationen auf optischen Datenträgern (CD, DVD)

= Darstellung von Informationen auf magnetischen Datenträgern (Disketten, ID-Karten, Magnetbandkassetten)

= Darstellung von Informationen auf Festplatten mit magnetischen Datenträgern

= Darstellung von Information auf elektronischen Datenträgern (Speichersticks, Chipkarten, Halbleiterfestplatten, mobile Kommunikationsgeräte)

Im ersten Teil der DIN 66399 werden damit bestimmte Begriffe, die für die Datenträgervernichtung eine wichtige Rolle spielen, erläutert. Aus der Kombination von Sicherheitsstufen und Schutzklassen können Dienstleister nun für jede genannte Art von Datenträgern genaue Sicherheitsmaßnahmen für die Datenträgervernichtung ableiten. Kunden können damit sichergehen, dass ihre Datenträger ordnungsgemäß und nach den aktuellen rechtlichen Standards vernichtet werden.